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Tipp 7Das ArbeitszeugnisDas Arbeitszeugnis wird auf dem Geschäftsbogen geschrieben und muss Datum und Unterschrift enthalten. Die Ausführlichkeit des Zeugnisses berücksichtigt die Länge der Beschäftigungsdauer.InhaltArbeitnehmer: Name (bei Frauen auch Geburtsname), Geburtsort und das Datum der Einstellung und des Ausscheidens aus dem Unternehmen sowie die Art der Beschäftigung und evtl. Positionsbezeichnung.Aufgabenbeschreibung: Genaue Darstellung von Funktion und Aufgaben einschließlich Spezialkenntnissen, Personalverantwortung und Teilnahme an wichtigen Fortbildungen. Bei längerfristigen Arbeitsverhältnissen müssen Werdegang innerhalb des Unternehmens mit Entwicklung der Tätigkeits- und Verwantwortungsgebiete klar nachvollziehbar sein. Bei mehreren Funktionen sind diese in chronologischer Reihenfolge zu nennen. Beurteilung: In Arbeitszeugnissen sind Adjektive und Superlative, um besondere Leistungen ausgezeichneter Mitarbeiter zu beschreiben, das Sahnehäubchen, auf das nicht verzichtet werden darf. Sparsam eingesetzte oder fehlende Adjektive deuten an, dass der Arbeitgeber nicht zufrieden war. Kriterien: Leistung, Verhalten, individuelle Fähigkeiten. Beurteilungsformeln für sehr gute Leistungen: herausragend zu unserer vollsten Zufriedenheit optimale Ergebnisse vollkommen selbständig immer vorbildlich stets einwandfrei hohes Engagement maßgeblich beteiligt engagierte Mitarbeit gut: überdurchschnittlich stets zu unserer vollen Zufriedenheit befriedigend: zu unserer vollen Zufriedenheit Stil: Setzen Sie moderne und klare Sprache ein, so wie sie Ihrer Corporate Identity entspricht. Um die Leistungen eines guten Mitarbeiters zu würdigen, verwenden Sie besser die aktive statt der passiven Form. "Frau A übernahm die selbstständige Leitung..." statt "Zu den Aufgaben von Frau A gehörte die Leitung ...". Sie vermeiden Missverständnisse und Spekulationen durch positive Formulierungen: "einwandfrei" statt "untadelig". Schlussformel: In die Schlussformel gehören Angaben zur Kündigung und Wünsche für die Zukunft. In einem guten Arbeitszeugnis wird auf jeden Fall das Ausscheiden des Arbeitnehmers bedauert. © Karin Schmitt für the write stuff. zurück zur Tipp-Übersicht |
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